Die Verordnung des Landes Brandenburg zum Schutz, Erhalt und zur Pflege von Bäumen tritt zum 31.12.2010 außer Kraft. Durch den Landkreis Barnim wurde im November 2009 eine mit der Landesverordnung inhaltsgleiche jedoch unbefristete Verordnung erlassen, diese ermöglicht es den Gemeinden kommunale Satzungen aufzustellen.
Bereits 2009 wurde im Ausschuss beschlossen, der Gemeinde einen eigenen Entwurf einer Satzung zum Schutz der Bäume vorzulegen. Nachdem die Gemeinde den Beschluss, einen eigenen Satzungsentwurf zu erarbeiten, verabschiedet hatte, war nun am 14.06.2010 im Ausschuss diese Beschlussvorlage zu erörtern. Im Vorfeld hatten sich die Ortsbeiräte Basdorf und Wandlitz dafür ausgesprochen den vorliegenden Entwurf als 1. Lesung zu verstehen und derzeit zur vorliegenden Satzung keinen Beschluss mitzutragen.
Die bisher gültigen Baumschutzsatzungen enthielten besonders hinsichtlich der Fällung von Bäumen viele Lockerungen. Das Positive daran war die Vermeidung von zu großem bürokratischem Aufwand beim Genehmigungsverfahren, hatte aber den Nachteil, dass schützenswerte Bäume und Sträucher der Säge zum Opfer fielen. Der Bestand an Bäumen und Sträuchern prägt unsere Landschaft und macht sie für die Bewohner und für die Erholungssuchenden zur Einmaligkeit, die es für uns und unsere Nachkommen zu schützen gilt. Oft werden Entscheidungen zur Fällung von Bäumen getroffen, weil der Baum einfachstört, Laub produziert, zuviel Schatten wirft oder weil er zur Gefahr werden könnte. Fast all diese Punkte sind aber auch positive Eigenschaften der Bäume. Sie spenden Schatten und zeugen durch ihre Erscheinung und das Laub von einer besonderen Schönheit. Jeder Baum, der nicht notwendigerweise bzw. aus erforderlichem Anlaß ohne Ersatzpflanzung der Säge zum Opfer fällt, verändert das gewachsene Umfeld unnötig. Immer wieder bringen Bürger der Gemeinde ihren Unmut über vorschnelle Fällungen vieler und auch schützenswerter Bäume zum Ausdruck. Fällen heißt ca. 25 Jahre warten und pflegen bis wieder ein vergleichbarer Zustand erreicht ist. Deshalb sollten wir eine künftige Satzung für unsere Gemeinde erarbeiten, die uns Bürgern ein übersichtliches, kalkulierbares Regelwerk mit Rechten und auch Pflichten in die Hand gibt, das den Schutz der Natur beinhaltet und Genehmigungsverfahren und Kontrollmechanismen im nur notwendigen Umfang einschließt. Das kann auch heißen, dass Vereinfachungen gegenüber den bestehenden Satzungen möglich sein müssen.
Wie berücksichtigt die vorliegenden Satzung der Gemeinde unsere Ansprüche?
Die vorliegende Satzung ist nur in wenigen Teilaspekten präzisierender/verschärfender gegenüber der Satzung des Landkreises:
o Stammumfang (50 statt 60 cm),
o Pflege des Bestandes durch Grundstückseigentümer, jedoch unter Ausschluss der Ein- und Zweifamilienhausgründstücke,
o Regelungen zu Genehmigung und zur Verwaltung.
Im Ergebnis der Diskussion im Ausschuß wurde empfohlen:
Bildung einer Kommission/Arbeitsgruppe zur Überarbeitung und Erstellung eines neuen Entwurfes bestehend aus:
- Ausschuss Ordnung, Sicherheit und Umwelt,
- Ausschuss Bauen ..,
- Bauamt,
- Ordnungsamt unter Leitung des Ordnungsamtes.
Ziel: Neuer Entwurf bis September 2010.
Darüber hinaus würden es viele Ausschussmitglieder begrüßen, wenn dann ein abgestimmter Entwurf zur Bürgerbefragung/-beteiligung veröffentlicht würde. Die Beschlußfassung rechtzeitig zum Jahresende ist durchaus möglich.
PS: Der Bauauschuss hat sich gleichlautend am 15.06.2010 entschieden.

